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Unsere Genossenschaft besteht aus sieben Mehrfamilienhäusern mit je zwölf 3.5 und 4 Zimmerwohnungen sowie sechs 4.5 Zimmerwohnungen und zwölf 5 Zimmerwohnungen. Mit dreizehn Einfamilienhäusern sind es total fünfundfünfzig Wohneinheiten.

Auszug aus dem Reglement:

1 Vermietung

1.1 Wohnungen und Einfamilienhäuser können nur an Mitglieder der Baugenossenschaft Grafenwis vermietet werden. Für die Mitgliedschaft und die Aufnahme neuer Mitglieder gelten die Bestimmungen des Art. 7 der Statuten vom September 2014. 

1.2 Bei der Vermietung von Wohneinheiten gelten folgende Richtlinien: 

1.2.1 3.5 Zimmerwohnungen können an Einzelpersonen vermietet werden 

1.2.2 Alle anderen Wohnungen und Häuser werden primär an Familien mit Kindern vermietet. 

1.2.3 Bei Neuvermietungen darf die Zimmerzahl die Zahl der Bewohner/innen um eins überschreiten. 

1.3 In einzelnen Fällen entscheidet der Vorstand


Auszug aus den Statuten:

Grundsätze zur Vermietung: 

3a Die Genossenschaft vermietet ihre Wohnungen gemäss den nachfolgenden Prioritäten 

1. Aktive Mitarbeiter/innen von Bundesbetrieben im Zuständigkeitsbereich des ETH-Rates und der allgemeinen Bundesverwaltung, der Swisscom, der Post, der SBB und der RUAG; 

2. Aktive Mitarbeiter/innen von Organisationen, die der Pensionskasse PUBLICA angeschlossen sind; 

3. Pensionierte Personen Prioritäten 1 und 2; 

4. Bewerber/innen im Zusammenhang mit Art 4 Abs 3b; 

5. Übrige Bewerber/innen.


Beim Abschluss eines Mietvertrages ist der Genossenschaft je nach Einkommensgrösse ein zinsloses Darlehen zu leisten. (Statuten Art. 15)

 
 
 
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